Weitere neue Mautmaßstäbe beschlossen
Das Bundesfernstraßenmautgesetz wurde erneut geändert. Die neuen Maßstäbe sind ab dem 01. Januar 2019 gültig. Im Zuge der neuen Regelung wird die Höhe der Maut nun nicht mehr anhand der Achsanzahl ermittelt, sondern basierend auf dem Gesamtgewicht kombiniert mit der Achsanzahl ab 18 Tonnen berechnet.
Weiterhin wurden mehrere Änderungen im Güterkraftverkehrs- und Straßenverkehrsgesetz beschlossen. Beispielsweise sind elektronische und erdgas-betriebene Fahrzeuge von der Maut zunächst nicht betroffen. Dazu gehören auch Brennstoffzellenfahrzeuge. Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind laut dem Güterverkehrsgesetz abhängig des Tätigkeitsbereiches ebenfalls von der Maut befreit. Zudem wurden die Gebühren neu strukturiert.
Kraftfahrer sind aufgrund der Änderung ab Anfang Januar zu einer höheren Mitwirkungspflicht im Rahmen der Bedienung der On-Board-Unit (OBU) verpflichtet. Dies wurde von dem Betreiberkonsortium Toll Collect bekannt gegeben. Ab Juni 2019 wird außerdem das zulässige Gesamtgewicht in das Display des OBUs implementiert. Diese Angabe war bisher freiwillig, ist jedoch ab diesem Jahr verpflichtend und zwingend erforderlich.
Durch die LKW-Mautausweitung und der Anpassung der Mautsätze kann das Bundesministerium höhere Einnahme erwarten. Ab 2018 wurden jährliche Einnahmen von rund 7,2 Milliarden Euro prognostiziert.