Europäischer Gerichtshof fällt Urteil
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Arbeitgeber in der Europäischen Union müssen die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer nun systematisch erfassen. Dazu verpflichten die Arbeitszeitrichtlinie sowie die Grundrechtecharta der Europäischen Union.
Nur durch diesen Vorgang lässt sich korrekt überprüfen, ob die zulässigen Arbeitszeiten überschritten werden. Dies garantieren nur die in den EU-Richtlinien und in der EU-Grundrechtecharta zugesicherten Arbeitnehmerrechte.
Mit einer Klage aus Spanien musste jetzt die Deutsche Bank rechnen. Die übliche Erfassung alleine nur von Überstunden in Deutschland reiche nicht aus. Grund dafür sei aber demnach auch die Rechtslage in Spanien, auf die sich die Deutsche Bank nun berief.
Die Klage entstand durch eine spanische Gewerkschaft, die den dort sitzenden Ableger der Deutschen Bank zu einer Aufzeichnung der täglich geleisteten Stunden der Mitarbeiter zurechtweisen und so auf die Einhaltung der korrekten Arbeitszeiten hinweisen wollte.
Vor dem Tribunal Supremo, dem obersten Gericht in Spanien, hatte die Deutsche Bank argumentiert, dass jedoch im spanischen Recht keine allgemeingültige Verpflichtung bestehe, die Arbeitszeit zu erfassen.
Auch der EuGH kritisierte das in seinem Urteil. Der Gerichtshof stellte fest, dass es ohne ein System nicht möglich ist, die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden weder zu messen noch die Zahl der Überstunden korrekt zu erfassen. So ist es für Arbeitnehmer fast unmöglich, ihre eigenen Rechte durchzusetzen.
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf den Arbeitsalltag in Deutschland haben. Nicht in allen Branchen hierzulande werden die Arbeitszeiten korrekt ermittelt.
Quelle: kloepfel-hrs.com