Anfang 2023 tritt das neue Sorgfaltspflichtengesetz, besser bekannt als Lieferkettengesetz in Kraft und viele deutsche Firmen unterschätzen die damit verbundenen Herausforderungen. Das zeigt beispielsweise eine Umfrage, die die WELT zitiert.
Nur 7 Prozent der befragten Unternehmen gehen mit Blick auf das neue Gesetz von einem erhöhten oder hohen Risiko in ihrer Lieferkette aus. Die Rechtsexperten der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen (GvW), die die Umfrage durchgeführt hat, meinen dagegen, es müssten 46 Prozent sein.
Die Gefahr einer solchen Fehleinschätzung ist, dass sich Unternehmen nicht ausreichend vorbereiten. Dann drohen im schlimmsten Fall hohe Bußgelder und ein empfindlicher Imageverlust. Aber welche Maßnahmen sollten Unternehmen jetzt ergreifen?
Was ist das Lieferkettengesetz?
Das Lieferkettengesetz hat zum Ziel, „die Rechte der Menschen zu schützen, die Waren für Deutschland produzieren“ und den Schutz der Menschenrechte in Lieferketten zu verbessern. Außerdem soll es Wettbewerbsnachteile für Unternehmen abbauen, die schon heute aus freien Stücken in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement investieren. Dazu sind Unternehmen verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten umzusetzen.
Dass ein solches Gesetz verabschiedet wurde, ist keine Überraschung, auch wenn über den endgültigen Entwurf viel gestritten wurde. Schließlich hatte es die Bundesregierung schon 2016 mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung versucht (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Die Erhebungen aber kamen zu dem ernüchternden Ergebnis, dass dies nicht funktioniert. Daher wurde das Lieferkettengesetz in seiner endgültigen Form am 11. Juni 2021 verabschiedet.
Es fordert unter anderem von Unternehmen,
- eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte zu verabschieden
- eine Risikoanalyse für ihre Lieferkette durchzuführen und Teile mit hohen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu identifizieren
- ein Risikomanagement einzuführen und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen
- Beschwerdemechanismen einzurichten
- ihre Maßnahmen öffentlich zu dokumentieren
Unterschieden wird im Gesetz zwischen direkten und indirekten Zulieferern. Für direkte Zulieferer ist ein strenges Screening Pflicht, bei indirekten müssen Unternehmen erst nach Beschwerden aktiv werden.
Außerdem tritt das Sorgfaltspflichtengesetz in zwei Stufen in Kraft:
- 2023 für alle Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern
- 2024 für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern
Kleinere Betriebe sind vorerst nicht betroffen.
Wichtig: Wenn Ihr Unternehmen weniger als 3.000 Mitarbeiter hat, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie es bei den Vorbereitungen ruhig angehen lassen können. Zumindest Zulieferer größerer Betriebe müssen sich darauf gefasst machen, dass Kunden bald nach Informationen zur eigenen Lieferkette fragen. Liegen diese nicht vor, sind Konflikte vorprogrammiert. Werden Sie also lieber jetzt aktiv.
Welche Folgen drohen bei Nichteinhaltung?
Verstöße gegen das Lieferkettengesetz können teuer werden. Je nach Jahresumsatz sind Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Außerdem können Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Hinzu kommen mögliche Imageverluste. Schließlich achten Kunden zunehmend auf die Nachhaltigkeit von Unternehmen.
Nichtstun ist also nicht nur aus ethischen Gründen keine Option. Im Gegenteil: Je eher Unternehmen aktiv werden, desto besser. Denn die gute Nachricht ist: Mit einer gründlichen Vorbereitung lässt sich das Lieferkettengesetz gut umsetzen. Dann sind Betriebe auch auf Verschärfungen in der Zukunft besser vorbereitet.
So bereitet sich Ihr Unternehmen jetzt richtig vor
Welche Maßnahmen Ihr Unternehmen jetzt ergreifen sollte, hängt von den Voraussetzungen ab. Zentral sind die folgenden:
Daten sammeln und auswerten
Gerade für mittelständische Betriebe stellt es eine große Herausforderung dar, Daten zu ihrer Lieferkette zu sammeln. Das ist aber entscheidend, um die Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfüllen zu können. Eine Unterstützung dabei sind zum Beispiel Einkaufsplattformen, die überprüfen, ob Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Generell sollten die Unternehmen Daten entlang ihrer Lieferketten früh und umfassend auswerten und sich notfalls nach Alternativen zu vorhandenen Lieferanten umsehen.
Risikomanagement einführen oder erweitern
Auch wenn ein Risikomanagement vorhanden ist, ist es oft notwendig, dieses für das Lieferkettengesetz zu erweitern und gezielt menschen- und umweltrechtliche Risiken in Ihrer Lieferkette in den Blick zu nehmen.
Unter anderem schreibt das Lieferkettengesetz regelmäßige Risikoanalysen vor. Diese unterscheiden sich von anderen Risikoanalysen dadurch, dass im ersten Schritt potenzielle Risiken für die Lieferanten im Vordergrund stehen und erst dann die Risiken für das eigene Unternehmen. Werden Menschenrechtsverletzungen entdeckt, müssen Unternehmen aktiv werden. Das heißt nicht, dass sie die Beziehung zu einem Zulieferer abbrechen müssen. Aber sie sollten gemeinsam mit diesem nach Lösungen suchen und einen Maßnahmenplan erstellen.
Wichtig: Die ersten Berichte zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten werden schon 2023 fällig. Deshalb genügt es nicht, vorher ein Risikomanagement einzurichten. Lassen Sie es mit einem Partner wie Kloepfel Consulting mindestens einmal durchlaufen und beheben Sie eventuelle Risiken.
Beschwerdemechanismen einrichten
Ebenfalls im Lieferkettengesetz gefordert ist ein Beschwerdemechanismus. Auch dieser braucht Vorlaufzeit. Gibt es bei Ihnen im Unternehmen schon Whistleblower Hotlines, vergewissern Sie sich, dass diese als menschenrechtliche Beschwerdemechanismen geeignet sind. Entscheidend ist zum Beispiel, dass Whistleblower keine Angst vor Repressalien haben dürfen und dass Hotlines für alle Beschäftigten zugänglich sind, auch unabhängig von der Sprache.
Verträge überarbeiten
Falls noch nicht geschehen, übernehmen Sie menschenrechtliche Klauseln in Vereinbarungen und Verträge. Spezialisten wie die auf Lieferketten spezialisierte Kloepfel Consulting helfen Ihnen dabei.
Wissen aneignen
Nur wenn Verantwortliche in Unternehmen über die Anforderungen des Lieferkettengesetzes Bescheid wissen, können Sie diese erfüllen. Manchmal macht es Sinn, Schulungen zum Thema Menschenrechte durchzuführen, um das Bewusstsein dafür zu schärfen. Auch hierbei unterstützt Sie die Kloepfel Consulting.
Das deutsche Lieferkettengesetz ist nur der erste Schritt
Möglicherweise wird das deutsche Lieferkettengesetz schon bald „überholt“ werden. Denn noch im Dezember 2021 will die EU-Kommission einen Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vorlegen. Dessen Anforderungen an Unternehmen könnten deutlich über jene im deutschen Lieferkettengesetz hinausgehen.
So sah ein Parlamentsvorschlag im März 2021 beispielsweise eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen jeder Größe und über die gesamte Lieferkette hinweg vor. Auch KMU könnten, je nach Branche, betroffen sein, und sogar eine zivilrechtliche Haftung ist im Gespräch.
Das ist ein weiterer Grund für Unternehmen, das deutsche Lieferkettengesetz ernst zu nehmen und sich früh darauf vorzubereiten. Wer dabei mehr als das Notwendige tut, ist gewappnet für die Zukunft.
Kontakt:
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