Herausforderungen und Lösungen für Unternehmen bei der Beantragung der Forschungszulage
Wenn das Thema des Wachstumchancengesetzes oder genauer der steuerlichen Forschungszulage aufkommt, ist die erste Anlaufstelle oft die Steuerkanzlei des Vertrauens. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass klassische Steuerberater kaum nennenswerte Expertise im Bereich FuE-Förderungen haben und deshalb die Aufträge oft an kooperierende Förderberater abtreten.
Warum Förderberater bei der Forschungszulage oft unverzichtbar sind
Die steuerliche Forschungszulage ist ein interdisziplinäres Unterfangen und daher für Unternehmen oft eine bürokratische, kaufmännische sowie auch eine technische Herausforderung, die Expertenwissen erfordert. Viele Unternehmer scheuen die eigenständige Beantragung der Forschungszulage, denn diese ist oft mit viel Zeitaufwand, Expertise und Bürokratie verbunden. Bei Unternehmen, die die Forschungszulage eigenständig beantragen, kommen inklusive der thematischen Einarbeitung schnell bis zu 20 Manntage zusammen und das ohne die Garantie, dass die Anträge prüfungssicher eingereicht und bewilligt werden.
Das klassische Forschungszulagen-Team sollte bestehen aus einem Kaufmann, einem Steuerprofi und einem technischen Angestellten mit FuE-Fördererfahrung. Hinzu kommt, dass alle relevanten Projektleiter ihrem Forschungszulagen-Team inhaltlich zuarbeiten müssen und ihre Arbeitszeit rückwirkend elektronisch eingetragen haben sollten. Andernfalls wird es noch komplizierter in der Dokumentation und die Gefahr, einen Fehler zu begehen, steigt.
Prüfungssicherheit und die Rolle der BSFZ sowie des Finanzamts
Unbedingt sollte auch der Aspekt der Prüfungssicherheit gewährleistet sein. Denn im Rahmen der Forschungszulage kann die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) technische Projektprüfungen oder das Finanzamt kaufmännische Buchprüfungen anordnen. Sollte hier nicht richtig dokumentiert oder nicht gewissenhaft gearbeitet worden sein, kann dies auch Jahre später noch zu unbequemen Rückzahlungsaufforderungen führen. Die klassische Steuerberatung verfügt in solchen Fällen oft nicht über die notwendige Expertise und leitet an fachkundige Förderberater zur Verteidigung in Prüfungsfällen weiter.
Effiziente Antragsstellung mit erfahrenen Förderberatern
Angesichts der benötigten Expertise, des Aufwands und des Risikos zu scheitern, entscheiden sich viele Unternehmer für einen kompetenten Förderberater, wenn es um die Beantragung der Forschungszulage geht. Mit professioneller Hilfe kommen Unternehmen intern auf maximal 3 Manntage Aufwand und haben in den meisten Fällen auch eine Erfolgsgarantie im Dienstleistungsvertrag, der vor unbequemen Honorarforderungen schützt.
Im Rahmen der Forschungszulage oder anderer Förderprogramme empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Förderberater, um effizienter in der Antragsstellung zu sein, den größtmöglichen Ertrag zu erwirtschaften und sich vor unbequemen Prüfungen seitens BSFZ oder Finanzamt zu schützen.
Ihr Erfolg ist unsere Mission
Bei EPSA verstehen wir die Komplexität und die Herausforderungen, die mit der Beantragung der Forschungszulage verbunden sind. Unsere erfahrenen Förderberater sind darauf spezialisiert, Unternehmen durch diesen anspruchsvollen Prozess zu führen und dabei die Erfolgschancen zu maximieren. Verlassen Sie sich nicht auf das Risiko und die Unsicherheiten der Eigenanträge. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Anträge prüfungssicher und erfolgreich eingereicht werden. Vertrauen Sie auf die Expertise von EPSA – Ihr strategischer Partner für effiziente und sichere FuE-Förderungen.
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