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    Home»News»Jedes dritte forschende Unternehmen kennt die Forschungszulage nicht
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    Jedes dritte forschende Unternehmen kennt die Forschungszulage nicht

    By Kloepfel2. August 2022Updated:2. August 20223 Mins Read
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    Beanspruchung der Forschungszulage für Unternehmen unter den Erwartungen

    • Forschungszulage von bis zu 1 Mio. € p.a. für den Zeitraum 2020 bis 2025
    • Stifterverband schätzt: nur rund zwei Drittel der FuE-aktiven Unternehmen ist Forschungszulage bekannt
    • Gestellte Anträge liegen unter Erwartungen
    • Hürden für Anträge anspruchsvoll

    Forschungsuzulage: bis zu 1 Mio. € p.a.

    Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Dieses Gesetz ermöglicht jedem Unternehmen die Geltendmachung einer Forschungszulage in Höhe von bis zu 1 Mio. € p.a. ihrer zulagefähigen Forschungsausgaben im Zeitraum 2020 bis 2025 und kann mit per Steuerbescheid verrechnet und ausgezahlt werden.

    Die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben können deutsche Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche beantragen. Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden – vorausgesetzt das Forschungs und Entwicklungsprojekt wurden in 2020 gestartet.

    Das Ziel der Forschunghszulage ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.

    Kontakt: +49211 941 984 33 | rendite@kloepfel-consulting.com

    Viele forschende und innovativen Unternehmen kennen Forschungszulage nicht

    In einer Anfrage der Beratungsgesellschaft Kloepfel Consulting erklärt Dr. Gero Stenke, Leiter und Geschäftsführer der Wissenschaftsstatistik im Stifterverband: „Ich gehe davon aus, dass rund zwei Drittel der FuE-aktiven Unternehmen die Forschungszulage kennt. Die Bekanntheit der Forschungszulage nimmt stetig zu und unterscheidet sich ja nach Größe und Branche des Unternehmens. Dies zeigen Zahlen unserer FuE-Erhebung. Aktuell haben wir eine solche Befragung wieder im Feld, aber die Daten werden erst gegen Jahresende 2022 zur Verfügung stehen. Generell lässt sich sagen, dass die Zulage bei Großunternehmen deutlich bekannter ist als bei kleinen Unternehmen. Sicher liegen die gestellten Anträge unter den Erwartungen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Forschungszulage erst für FuE-Vorhaben beantragt werden kann, die ab dem Jahr 2020 durchgeführt wurden. Ein Antrag kann erst seit Frühjahr 2021 gestellt werden, weil nur rückwirkend gefördert wird. Maßnahmen, die die Forschungszulage attraktiver und passfähiger machen wurden bereits ergriffen. Etwa hinsichtlich der Höhe der Bemessungsgrundlage.“

    Der Stifterverband geht von rund 30.000 deutschen Unternehmen aus, die Forschung und Entwicklung regelmäßig betreiben, über alle Größenklassen und Branchen hinweg. Hinzu kämen sporadisch, also anlassbezogen forschende Unternehmen. Dies sind nochmals 20.000 bis 25.000 deutsche Unternehmen.

    Hilfe bei der Antragstellung

    Duran Sariakaya, CEO Kloepfel Consulting und Fördermittelexperte, erklärt: „Der Antragsprozess kann von den Unternehmen selbst durchgeführt werden. Unsere Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass nicht nur das eigentliche Forschungsthema, sondern auch die wissenschaftliche Beschreibung und die verwendete Terminologie einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung durch die Behörden und auch die Finanzbehörden haben. Hierbei kooperiert Kloepfel Consulting mit der EPSA Group, die Unternehmen mit ihrer 30jährigen Erfahrung im Bereich Fördermittel unterstützt. Für EPSA arbeiten 300 wissenschaftliche Berater an Beschreibung, Bewertung und Monetarisierung von Forschungsprojekten.“

    Nächster Beitrag: Kloepfel in den Medien – Juli 2022
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    Kontakt

    Kloepfel Group
    Christopher Willson
    Tel.: 0211 941 984 33
    Pempelforter Str. 50
    40211 Duesseldorf
    Mail: rendite@kloepfel-consulting.com

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