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    Home»Ratgeber»Das Wachstumschancengesetz: Mit Millionen in die Zukunft
    Ratgeber

    Das Wachstumschancengesetz: Mit Millionen in die Zukunft

    By Kloepfel4. April 2024Updated:4. April 20243 Mins Read
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    In einer Welt, die sich ständig wandelt und in der Innovation der Schlüssel zum Erfolg ist, hat der deutsche Bundesrat in seiner Sitzung am 22. März 2024 einen entscheidenden Schritt gemacht. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurden Neuerungen für die Forschungszulage beschlossen, die nicht nur die Landschaft der Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland revolutionieren könnten, sondern auch ein leuchtendes Signal an Unternehmen senden: Die Zukunft gehört den Mutigen, den Erfindern, den Pionieren.

    Sind Sie bereit, ein Pionier zu sein? Entdecken Sie jetzt Ihre Möglichkeiten.

    Ein Zeitalter der Innovation: Das Wachstumschancengesetz

    Stellen Sie sich vor, Sie stehen an der Schwelle zu unentdeckten Möglichkeiten, bereit, die Grenzen dessen, was machbar ist, zu erweitern. Das Wachstumschancengesetz macht genau das möglich. Mit einer beeindruckenden Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage von 4 Millionen Euro auf stolze 10 Millionen Euro ab 2024 öffnet sich ein Tor zu neuen Dimensionen der Forschungsförderung. Das bedeutet eine potentielle Förderung von bis zu 2,5 Millionen Euro jährlich für Großunternehmen und sogar bis zu 3,5 Millionen Euro für die kreativen Köpfe und Innovatoren in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Ein solcher finanzieller Anschub kann den Unterschied zwischen einer Idee, die auf dem Papier verbleibt, und einer, die die Welt verändert, bedeuten.

    Mehr als nur Geld: Eine Ode an die Erfinder

    Besonders kleine und mittlere Unternehmen, die oft als Rückgrat der deutschen Wirtschaft gelten, erhalten einen zusätzlichen Schub. Die Förderquote, bisher bei soliden 25 % der förderfähigen Personalkosten, wird um zusätzliche 10 % erhöht. Dieser Bonus von 35 % ist ein klares Zeichen der Anerkennung und Unterstützung für die unermüdlichen Innovatoren, die in ihren Laboren und Büros an den Durchbrüchen von morgen arbeiten.

    Die Erweiterung des Förderbaren: Ein Horizont voller Möglichkeiten

    Zum ersten Mal sind neben den Personalkosten auch Ausgaben für Anschaffungen und Herstellungen, die direkt in qualifizierte F&E-Projekte fließen, förderfähig. Das öffnet eine neue Welt an Möglichkeiten, von der Anschaffung hochmoderner Ausrüstung bis hin zur Realisierung komplexer Prototypen. Zudem wird die Abschreibung für solche Investitionen verdoppelt, was Unternehmen ermutigt, noch mutiger in die Zukunft zu investieren.

    Ihre Zeit, Ihr Wert: Die Anerkennung von Eigenleistung

    In einer Welt, in der Zeit oft als wertvollste Ressource gilt, erhöht das Gesetz den Stundensatz für die Eigenleistung signifikant. Von nun an wird die Zeit, die Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft in ihre Projekte investieren, mit 70 Euro pro Stunde gewürdigt – ein klares Zeichen der Anerkennung für persönliches Engagement und Innovationsgeist.

    Handeln, bevor die Zeit verrinnt

    Eine wichtige Botschaft des Gesetzes ist die Dringlichkeit: Die ersten Fristen laufen bereits 2024 ab. Projekte, die seit dem 2. Januar 2020 laufen, müssen bis spätestens zum zweiten Quartal 2024 bei der BSFZ eingereicht werden. Eine dreimonatige Bearbeitungszeit für die Genehmigung bedeutet, dass jetzt der Moment zum Handeln ist.

    Nehmen Sie Ihre Zukunft in die Hand. Kontaktieren Sie uns noch heute.

    Ihr Wegweiser zur Förderung

    Das Wachstumschancengesetz ist Ihre Einladung, Teil einer neuen Ära der Innovation in Deutschland zu sein. Wenn Sie bereit sind, die Chancen, die sich Ihnen bieten, voll auszuschöpfen, besuchen Sie unsere Website und füllen Sie das Kontaktformular aus. Unsere Experten stehen bereit, Sie durch den Dschungel der Fördermöglichkeiten zu führen und sicherzustellen, dass Sie jede Gelegenheit nutzen können.
    In einer Welt, in der die einzige Konstante der Wandel ist, bietet das Wachstumschancengesetz eine Brücke in die Zukunft. Ergreifen Sie die Initiative, und lassen Sie uns gemeinsam die Grenzen des Möglichen verschieben. Es ist Zeit, Ihre Visionen mit Leben zu füllen und die Zukunft zu gestalten, die wir uns alle wünschen.

    Kontakt:

    EPSA Deutschland Fördermittelberatung
    Christian Fischer
    Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Cecilienallee 6-7
    DE-40474 Düsseldorf
    Mobil: 0152-227-227-50
    Mail: c.fischer@kloepfel-services.com

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