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    Home»Ratgeber»Seefracht: Ab 2024 zusätzliche Kosten durch das EU-Emissionshandelssystem
    Ratgeber

    Seefracht: Ab 2024 zusätzliche Kosten durch das EU-Emissionshandelssystem

    By Kloepfel24. November 2023Updated:6. Dezember 20234 Mins Read
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    Was bedeutet die Integration des Schiffsverkehrs in das EU-ETS? Wie können Sie den weiteren Belastungen bei der Seefracht begegnen?

    Zu Beginn des neuen Jahres ist für die Seefracht mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Denn dann tritt eine wichtige Änderung bezüglich des EU- Emissionshandelssystems in Kraft.

    Der Klimawandel und seine Umweltauswirkungen erhöhen den Druck auf alle Akteure der Weltwirtschaft. Entsprechend ist dafür in der Bevölkerung das Bewusstsein gewachsen. Die Schifffahrt, als einer der Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen, steht nun zunehmend im Fokus der Gesetzgeber. Um dieser Verursachung entgegenzutreten, erzielten im Dezember 2022 politische Verhandlungspartner eine vorläufige Einigung zur Erweiterung des EU-Emissionshandelssystems auf den Schiffsverkehr. Diese Einigung wurde anschließend im Mai 2023 finalisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Kontakt: +49211 941 984 33 | rendite@kloepfel-consulting.com

    Ausweitung des EU-ETS auf die Schifffahrt ab 2024

    Das Ziel des EU-Emissionshandelssystems (EU Emission Trading System, EU-ETS), das im Jahr 2005 als marktbasiertes Instrument eingeführt wurde, besteht darin, externe Kosten zu internalisieren, die Dritte betreffen und von Unternehmen oft nicht in ihre betrieblichen Entscheidungen einbezogen werden. Diese externen Kosten beziehen sich auf soziale und ökologische Schäden, die durch Treibhausgasemissionen verursacht werden. Das EU-ETS konzentrierte sich bislang hauptsächlich auf energieintensive Branchen wie Energieerzeugung und Fertigung.

    Ab dem Jahr 2024 wird das EU-ETS ebenfalls die Schifffahrtsaktivitäten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) umfassen. Als Folge dessen sind Reedereien verpflichtet, ihre Emissionen zu überwachen und für jede Tonne CO2-Äquivalent, die sie ausstoßen, Zertifikate zu erwerben und abzugeben.

    Umfang der Anbindung an das EU-ETS

    Die Umsetzung umfasst sowohl Schiffe, die zwischen EU-Ländern verkehren, als auch Schiffe, die zwischen einem EU-Hafen und Nicht-EU-Hafen verkehren. Reedereien sind folglich verpflichtet, Zertifikate für folgende Emissionen zu erwerben:

    • 50 Prozent der Emissionen von Reisen von einem EU-Hafen zu einem Nicht-EU-Hafen und umgekehrt
    • 100 Prozent der Emissionen von Reisen zwischen EU-Häfen
    • 100 Prozent der Emissionen von Schiffen, die in einem EU-Hafen festgemacht sind

    Bepreisung der Zertifikate

    Die Integration des Schiffsverkehrs in das EU-ETS gilt als ein bedeutender Fortschritt im Bemühen gegen den Klimawandel. Das Ziel besteht darin, finanzielle Anreize für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu schaffen. Gleichzeitig soll der Übergang zu nachhaltigeren Praktiken gefördert werden. Das neue Gesetz sieht eine stufenweise Einführung der CO2-Bepreisung für den Schiffsverkehr vor. Dafür müssen die Reedereien gemäß folgendem Zeitplan Zertifikate für einen Teil ihrer Emissionen abgeben:

    • Im Jahr 2024 müssen Unternehmen Zertifikate für 40 Prozent ihrer überprüften Emissionen abgeben.
    • Im Jahr 2025 müssen Unternehmen Zertifikate für 70 Prozent ihrer überprüften Emissionen abgeben.
    • Ab 2026 müssen Unternehmen Zertifikate für alle ihre überprüften Emissionen abgeben.

    Drohende Kostensteigerung für Sie als Verlader oder Importeur

    Jede gemeldete Tonne CO2 erfordert den Erwerb einer europäischen Union Allowance (EUA) und deren jährliche Übermittlung an die EU. Diese Aufgabe gilt für alle Reedereien, die für den Erwerb der EUAs verantwortlich sind. EUAs können an Börsen erworben werden.

    Die Implementierung des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) ab 2024 wird dazu führen, dass Reedereien die mit Emissionen verbundenen Kosten in ihre Seefrachtraten integrieren. Es wird erwartet, dass die Einhaltungskosten erheblich sind und sich mit der gestaffelten Umsetzung kontinuierlich erhöhen. Zusätzlich wird angenommen, dass aufgrund der Volatilität des Zertifikatmarktes diese Kosten vierteljährlich neu bewertet werden.

    Fazit

    Die Integration des Schiffsverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem markiert einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung des Klimawandels. Während die Anbindung neue Herausforderungen mit sich bringt, bietet sie auch Chancen für eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Schifffahrt. Wir von Kloepfel Consulting stehen Ihnen als Logistikberater zur Seite, um die steigenden Frachtraten im Rahmen des EU-ETS im Blick zu behalten und dafür Lösungen zu finden. Wir können Ihnen helfen, Strategien zu entwickeln, um die Kosten zu optimieren und gleichzeitig die Umweltauswirkungen zu minimieren.

    Wenn Sie Informationen über das EU-ETS wünschen und nach Lösungen zur Bewältigung der drohenden Kostensteigerung suchen, dann kontaktieren Sie Kloepfel Consulting. Gemeinsam können wir Ihre Logistik und ihre Kosten optimieren.

    Kontakt:

    Kloepfel Group
    Christopher Willson
    Tel.: 0211 941 984 33 | Mail: rendite@kloepfel-consulting.com

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