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    Home»Ratgeber»Forschungszulage: bis zu 1 Millionen € p.a. vom Staat
    Ratgeber

    Forschungszulage: bis zu 1 Millionen € p.a. vom Staat

    By Kloepfel10. Mai 2022Updated:21. Juni 20222 Mins Read
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    Nutzen oder kennen Sie die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in Höhe von bis zu 1 Million € p.a.?

    Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Dieses Gesetz ermöglicht jedem Unternehmen die Geltendmachung einer Forschungszulage in Höhe von bis zu 1 Mio. € p.a. ihrer zulagefähigen Forschungsausgaben im Zeitraum 2020 bis 2025 und kann per Steuerbescheid verrechnet und ausgezahlt werden.

    Die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben können deutsche Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche beantragen.

    Das Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.

    Anrechnungsfähige Ausgaben zur Berechnung der Forschungszulage beinhalten die Kosten für das eigene Forschungspersonal sowie für Forschungsauftragnehmer (i.H.v.60 % der Gesamtaufwendungen).

    Beispiele für Aktivitäten, die offensichtlich unter förderfähige Forschungskategorien fallen, sind:

    • klinische Studien,
    • Prototyp Entwicklung,
    • Analyse von Testdaten,
    • neue Methoden und Verfahren
    • sowie Auftragsforschung.

    Zusätzlich Aktivitäten, die je nach ihren Merkmalen auch als Forschung angesehen werden können, umfassen:

    Qualitätssteuerung in direktem Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt, technologiebezogene Arbeitszeit für das Management des wissenschaftlichen Personals, Versuchsproduktion, wenn die Produktion Serienprüfungen/Konstruktions- und Konstruktionsarbeiten erfordert und Brainstorming-Gespräche zu technischen Problemlösungen während des Projekts.

    Kontakt: +49211 941 984 33 | epsa@kloepfel-group.com

    Die Gewährung des Forschungszulage basiert auf einem zweistufigen Konzept.

    Erstens: Einem Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für die FuE-Vorhaben an das BMBF. Zweitesn: Ein Antrag auf Festsetzung der Forschungszuwendung auf Basis der bescheinigten FuE-Vorhaben. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt durch das zuständige Finanzamt.

    Der Antragsprozess kann von Ihrem Unternehmen selbst durchgeführt werden.

    Unsere Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass nicht nur das eigentliche Forschungsthema, sondern vielmehr die wissenschaftliche Beschreibung und die verwendete Terminologie einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung durch die Behörden und auch die Finanzbehörden haben!

    EPSA unterstützt seit drei Jahrzehnten Unternehmen in ganz Europa bei der Vorbereitung eines solchen Prozesses. 300 wissenschaftliche Berater arbeiten an Beschreibung, Bewertung und Monetarisierung von Forschungsprojekten.

    Weitere Infos finden Sie unter: www.fzulg-tech.de

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    Kontakt

    Kloepfel Group
    Christopher Willson
    Tel.: 0211 941 984 33
    Pempelforter Str. 50
    40211 Duesseldorf
    Mail: epsa@kloepfel-group.com

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