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    Warum 2025 das entscheidende Jahr für Ihre Forschungszulage ist

    By Kloepfel11. November 2025Updated:11. November 20254 Mins Read
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    Das Förderjahr 2021 verjährt Ende 2025 und damit droht vielen Unternehmen nach 2020 eine weitere verlorene Fördermillion. Gleichzeitig tritt der Wachstumsbooster 2025 in Kraft und erhöht die Förderquoten deutlich. Wer jetzt handelt, sichert sich rückwirkend Fördermittel und plant prospektiv für die kommenden Jahre mit lukrativen Fördermitteln. EPSA Deutschland zeigt, wie Sie Ihre Forschungszulage strategisch nutzen und Liquidität freisetzen.

    Seit ihrer Einführung im Jahr 2020 hat sich die Forschungszulage zu einem der wirksamsten Instrumente für Forschungsförderung in Deutschland entwickelt. Sie ermöglicht Unternehmen, eigene Entwicklungsprojekte steuerlich zu fördern und dadurch Liquidität für Innovationen freizusetzen. Mit dem Wachstumsbooster 2025 wird die Forschungszulage nochmals deutlich mit höheren Fördersätzen, mehr förderfähigen Kosten und einer noch größeren Reichweite erweitert. Gleichzeitig endet eine wichtige Frist: Das Förderjahr 2021 verjährt zum Jahresende 2025. Unternehmen, die 2021 innovative Projekte umgesetzt haben, können nur noch bis 31. Dezember 2025 rückwirkend eine Förderung beantragen. Danach ist dieses Jahr unwiderruflich verloren.

    Warum die Zeit jetzt drängt

    Die Forschungszulage kann rückwirkend für vier Jahre geltend gemacht werden. Das bedeutet: Projekte aus 2021 können nur noch in diesem Jahr eingereicht werden. Viele Unternehmen unterschätzen dieses Potential, obwohl gerade ältere Entwicklungsprojekte erhebliche Fördersummen generieren können. Wer jetzt aktiv wird, kann sich rückwirkend staatliche Unterstützung sichern und gleichzeitig von den Vorteilen der angepassten Forschungszulage 2025 profitieren.

    Wie sich die Forschungszulage verändert hat

    In der Anfangsphase zwischen 2020 und 2024 konnten Unternehmen ihre Forschungszulage rückwirkend beantragen. Gefördert wurden 25 % der internen Personalkosten und 15 % der externen Entwicklungskosten, bis zu einem jährlichen Fördervolumen von 1 Million Euro, steuerfrei.
    Mit dem Wachstumsbooster 2025 hat sich das System deutlich weiterentwickelt. Unternehmen können nun prospektiv für drei Jahre (2024–2027) planen und profitieren von höheren Förderquoten, erweiterten Kostenarten und höheren Maximalbeträgen.

    Für Großunternehmen gilt eine Förderquote von 25 % auf Arbeitgeberbruttolöhne und Materialkosten (CAPEX) sowie 17,5 % auf externe Auftragsforschung mit einem jährlichen Fördermaximum von 2,5 Millionen Euro.
    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten sogar 35 % Förderung auf interne Personalkosten und CAPEX sowie 24,5 % auf externe Forschungsaufträge. Damit steigt die maximale Förderung auf 3,5 Millionen Euro jährlich, ebenfalls steuerfrei.

    Diese Änderungen machen die Forschungszulage 2025 zu einem der effektivsten steuerlichen Förderinstrumente Europas und zu einem zentralen Baustein für Innovationskraft in Deutschland.

    Alles Wichtige zur Forschungszulage im Überblick

    Die Forschungszulage 2025 bietet durch den Wachstumsbooster die bisher höchsten Fördersätze und größte Flexibilität für Unternehmen in Deutschland:

    • Förderzeitraum: Prospektiv über drei Jahre – von Q2 / 2024 bis Ende 2027
    • Förderquote für KMU: 35 % auf Personalkosten und CAPEX (Material- und Beschaffungskosten) | 24,5 % auf externe Entwicklungsaufträge
    • Förderquote für Großunternehmen: 25 % auf Personalkosten und CAPEX | 17,5 % auf externe Leistungen
    • Maximale jährliche Förderung: Bis zu 3,5 Mio. € für KMU | bis zu 2,5 Mio. € für Großunternehmen – steuerfrei
    • Neu 2025: 20 % pauschaler Gemeinkostenzuschlag für indirekte Projektkosten

    Damit ist die Forschungszulage 2025 das stärkste steuerliche Förderinstrument für Forschung und Entwicklung in Deutschland und ein entscheidender Hebel für nachhaltiges Wachstum und Innovation.

    Jetzt handeln, bevor das Förderjahr 2021 verfällt

    Die Zeit für 2021 läuft ab. Unternehmen, die in diesem Jahr geforscht oder entwickelt haben, können sich noch in 2025 rückwirkend hohe Summen sichern. EPSA Deutschland empfiehlt, den Antrag jetzt vorzubereiten, denn sobald die Frist endet, sind die Fördermittel unwiederbringlich verloren. Mit einer strukturierten Dokumentation, einer klaren Beschreibung des Innovationsgehalts und einer professionellen Antragstellung können Unternehmen ihre Chancen auf Bewilligung deutlich erhöhen.

    Mit EPSA zur erfolgreichen Forschungszulage

    EPSA Deutschland begleitet Unternehmen von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Auszahlung der Forschungszulage. Mit über 16.000 Kunden, einer Erfolgsquote von über 85 Prozent und einem interdisziplinären Team aus Experten und Expertinnen sorgt EPSA dafür, dass Förderpotentiale vollständig ausgeschöpft werden. Die Beratung erfolgt zu 100 Prozent erfolgsbasiert. Das heißt, dass Unternehmen nur im Erfolgsfall zahlen. So wird aus komplexer Förderlogik ein klarer Prozess mit messbarem Ergebnis.

    Forschung, die sich auszahlt

    Die Forschungszulage 2025 ist mehr als ein Steuervorteil, sie ist ein Wachstumsmotor für Innovation, Digitalisierung und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit. Doch die Zeit für rückwirkende Anträge aus 2021 läuft ab. Wer jetzt handelt, kann sich Förderung in Millionenhöhe sichern und gleichzeitig den Grundstein für künftige Projekte legen.

    EPSA hilft dabei, Chancen zu erkennen, Risiken zu vermeiden und den vollen Förderwert Ihrer Innovationsarbeit zu realisieren.

    Jetzt prüfen, bevor 2021 verfällt!

    EPSA analysiert kostenfrei, ob Ihre Entwicklungsprojekte förderfähig sind und begleitet Sie bis zur Auszahlung der Forschungszulage.

    Jetzt unverbindlich Beratung anfragen

    Lesen Sie jetzt den vollständigen Artikel

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